Investitionskosten*
BAFA Förderung – bei einer Investitionsvariante
Kosteneutral durch Energieeinsparungen
Durch die EnSimiMaV (Energiesicherungsmittelfristverordnung) sollen nachhaltig Ressourcen geschont werden. Deshalb werden Immobilienbesitzer und -Verwalter verpflichtet, einen Heizungscheck und einen hydraulischen Abgleich bei allen zentralen Gasheizungen durchzuführen.
(§2)
Bis 15.09.2024:
Heizungscheck bei Erdgasheizungen
(§3)
Bis 30.09.2023
Hydraulischer Abgleich in Nichtwohngebäuden ab 1.000 qm beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten
Bis 30.09.2024
Hydraulischer Abgleich in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten